Datenschutzgrundverordnung
Informationen zur Erhebung von Daten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO
1. Grundsätzliches
Nachfolgen stehen Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erhebung und/oder Verarbeitung von Daten, die von der Gemeinde Kulmain - aufgrund einer Eingabe nach auf dieser oder einer verlinkten Seite zugänglichen oder sonst zugänglich gemachten Formularen, Anschreiben etc. vorgenommen wird, - aufgrund einer sonstigen Anfrage von Seiten der Gemeinde Kulmain vorgenommen wird oder - von Daten, die aufgrund eigener Initiative von Personen, Firmen etc. an die Gemeinde Kulmain gegeben werden. |
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Gemeinde Kulmain, Hauptstraße 28, 95508 Kulmain, , Tel. 09642/70400-90 |
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter Zweckverband Landkreis Service Center (LSC) Mitterteicher Str. 49 95643 Tirschenreuth Tel.: 09631/88-0 Mail: |
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um den Aufgabenbereich der Gemeinde Kulmain den gesetzlichen Vorgaben entsprechend abdecken und die Aufgaben erfüllen zu können. Die Zwecke im Einzelnen ergeben sich aus dem Verarbeitungsverzeichnis, das die Gemeinde Kulmain vorhält und das jederzeit eingesehen werden kann. 4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 DSGVO und dem BayDSG in Verbindung mit den der Aufgabenerfüllung der Gemeinde Kulmain zugrundeliegenden gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Dies sind insbesondere die Bayerische Gemeindeordnung sowie die entsprechenden Fachgesetze. |
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: - die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) und ggf. weitere insbesondere öffentliche Stellen, sofern dies im Rahmen der Aufgabenerfüllung (vgl. oben lfd. Nr. 4) rechtlich zulässig, sachgerecht und verhältnismäßig ist. |
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Personenbezogenen Daten an ein Drittland werden nur unter folgenden Voraussetzungen weitergegeben: Bei einer Datenübermittlung in Drittländer werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Kapitel V, Art. 44 bis 50 der DSGVO zu beachtet. Dazu folgende Hinweise: - Drittländer sind Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. - Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar (unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/adequacy/index_en.htm). - Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne. |
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Kulmain so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. |
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). - Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. - Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. - Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern über Dritte erhoben, so wird die betroffene Person hierüber vom Verantwortlichen informiert. Der betroffenen Person stehen die gleichen Rechte zu wie in dem Fall, dass die Daten bei ihr selbst erhoben worden wären. Dazu noch folgende ergänzende Hinweise: - Bei einzelnen Verarbeitungstätigkeiten können sich aus fachgesetzlichen Vorschriften Einschränkungen der genannten Rechte ergeben. Beispiel: kein Recht auf Berichtigung besteht gem. Art. 16 DSGVO bei Verarbeitungen zu Archivzwecken (vgl. Art. 26 Abs. 4 Satz 1 BayDSG-E). - Aufsichtsbehörde für bayerische öffentliche Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (im Detail vgl. Art. 15 Abs. 1BayDSG-E), sofern bereichsspezifisch nichts anderes bestimmt ist (vgl. etwa § 32h AO-neu). |
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Kulmain durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. |
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Daten anzugeben (siehe oben laufende Nummer 4), so kann/können gegebenenfalls, falls Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, - Ihr Antrag nicht bearbeitet werden, - ein Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden, - ein Bußgeld verhängt werden, - weitergehende, den fachgesetzlichen Vorschriften zu entnehmende Maßnahmen ergriffen werden. |
11. Sonderfall: Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Sofern die Gemeinde Kulmain beabsichtigt, die von Ihnen erhobenen personenbezogene Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck zu verarbeiten, werden Sie hierüber vor der beabsichtigten Weiterverarbeitung informiert. Dazu noch folgende ergänzende Hinweise: - Der Zweck einer Verarbeitung ergibt sich regelmäßig aus den Angaben im Verarbeitungsverzeichnis und aus dem Erhebungsformular. - Diese Informationspflicht gilt für Fälle, in denen die öffentliche Stelle die Daten im Nachhinein für einen anderen Zweck weiterverarbeiten will, als bei der Erhebung angegeben wurde. Sie besteht nicht, wenn die Daten für den gleichen Zweck, der bei der Erhebung angegeben wurde an Dritte übermittelt werden. - Wenn die Daten an einen Dritten bzw. einen anderen Verantwortlichen auf dessen Anfrage übermittelt werden ist ggf. der Empfänger informationspflichtig. |